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Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.

Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.

Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.

Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.

Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.


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RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.

RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung

RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.

RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt

RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank

RAin Ordemann sehr zufrieden


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