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RA Marc Bangert

Sozialversicherung / Sozialrecht
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Als Rechtsanwalt für Sozialrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Sozialrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Sozialrecht weiterhelfen kann.

Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.

Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.

Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.

Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.

Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.


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