Anwaltskanzlei für Sozialrecht
Beratung zum Thema: Sozialversicherung.
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Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.
Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.
Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.
Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.
Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.
Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.
Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.
Kanzlei Standorte: Bad Vilbel, Hamburg, Leipzig.
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