RAin Uta Ordemann
Krankenversicherung / Sozialrecht
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Als Rechtsanwältin für Sozialrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Sozialrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Sozialrecht weiterhelfen kann.
Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).
Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.
Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.
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Telefonberatung Sehr freundliche und kompetente Beratung - bin zufrieden.Vielen Dank!!
Telefonberatung War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt
Telefonberatung sehr zufrieden
Telefonberatung Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank
Telefonberatung Gute Beratung, danke :-)
Telefontermin Das Beratungsgespräch war sehr hilfreich. Innerhalb kürzester Zeit konnte ich alle meine Fragen klären. Frau Ordemann ist sehr kompetent und freundlich. Sehr empfehlenswert!