Reiseversicherungen Rechtsberatung
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Bei Abschluss eines (Pauschal-) Reisevertrages werden dem Verbraucher praktisch immer auch zusätzliche Versicherungen angeboten. Hierbei sind vor allem die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung zu nennen. Diese sind natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann aber unter Umständen eine finanzielle Schadensbegrenzung im Falle eines tatsächlich unerwartet unmöglichen Reiseantritts bescheren. Ebenso kann eine Reisegepäckversicherung nützlich sein, nämlich dann, wenn teure Kleidung oder die hochwertige Sportausrüstung beschädigt wird oder vielleicht sogar verloren geht. Bei Flugreisen ist der Maximalschadensersatz, den eine Airline bei Schaden oder Verlust leisten muss, pauschal gedeckelt. Dieser Pauschbetrag beträgt nach dem sogenannten Montrealer Abkommen (zur Vereinheitlichung von Fluggastrechten) von 1999 nicht einmal 1.500 Euro höchstens.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!