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RAin Brigitte Draudt-Syroth

Reiseversicherungen / Reiserecht
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Als Rechtsanwältin für Reiserecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Reiserecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Reiserecht weiterhelfen kann.

Bei Abschluss eines (Pauschal-) Reisevertrages werden dem Verbraucher praktisch immer auch zusätzliche Versicherungen angeboten. Hierbei sind vor allem die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung zu nennen. Diese sind natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann aber unter Umständen eine finanzielle Schadensbegrenzung im Falle eines tatsächlich unerwartet unmöglichen Reiseantritts bescheren. Ebenso kann eine Reisegepäckversicherung nützlich sein, nämlich dann, wenn teure Kleidung oder die hochwertige Sportausrüstung beschädigt wird oder vielleicht sogar verloren geht. Bei Flugreisen ist der Maximalschadensersatz, den eine Airline bei Schaden oder Verlust leisten muss, pauschal gedeckelt. Dieser Pauschbetrag beträgt nach dem sogenannten Montrealer Abkommen (zur Vereinheitlichung von Fluggastrechten) von 1999 nicht einmal 1.500 Euro höchstens.


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