Reiserecht Reiseversicherungen - telefonische Rechtsberatung
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Bei Abschluss eines (Pauschal-) Reisevertrages werden dem Verbraucher praktisch immer auch zusätzliche Versicherungen angeboten. Hierbei sind vor allem die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung zu nennen. Diese sind natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann aber unter Umständen eine finanzielle Schadensbegrenzung im Falle eines tatsächlich unerwartet unmöglichen Reiseantritts bescheren. Ebenso kann eine Reisegepäckversicherung nützlich sein, nämlich dann, wenn teure Kleidung oder die hochwertige Sportausrüstung beschädigt wird oder vielleicht sogar verloren geht. Bei Flugreisen ist der Maximalschadensersatz, den eine Airline bei Schaden oder Verlust leisten muss, pauschal gedeckelt. Dieser Pauschbetrag beträgt nach dem sogenannten Montrealer Abkommen (zur Vereinheitlichung von Fluggastrechten) von 1999 nicht einmal 1.500 Euro höchstens.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Reiserecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Reiserecht zu erhalten.
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RA Beutler Hat mir bei meiner Frage sehr weiterhelfen können.
RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.
RAin Obermann Sehr zufrieden
RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)
RAin Obermann Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.