AGB im Reiserecht Rechtsberatung
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Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sind AGB, also allgemeine Geschäftsbedingungen, mittlerweile gang und gäbe. Sie werden mit Vertragsabschluss des eigentlichen Hauptvertrages Mitbestandteil dieses Vertrages. Leider werden sie von den Verbrauchern nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich also um das, was im Laienverständnis meist abfällig als das "Kleingedruckte" bezeichnet wird.
Ein Verbraucher muss sich durch ein umfangreiches Klauselwerk aber keineswegs gleich einschüchtern lassen, weil immer einzelfallbezogen geprüft werden muss, ob eine Klausel überhaupt wirksam ist. Diese Einzelfallprüfung muss immer zugunsten des Verbrauchers ausfallen. Eine Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt und/oder einfach nicht ausreichend transparent ist, ist beispielsweise immer nichtig, auch wenn der übrige Vertrag trotzdem wirksam ist.
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RA Hetényi Gute Beratung, er war etwas misstrauisch, was ich nicht nachvollziehen konnte und kann, aber die Beratung war zielführend. Würde wohl wieder anrufen.
RA Adamek Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com
RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....
RA Bangert Sehr gut
RA Adamek sehr freundliche und hilfsbereite Beratung!
RA Adamek Sehr freundlich