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Reiserecht AGB im Reiserecht - telefonische Rechtsberatung

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Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sind AGB, also allgemeine Geschäftsbedingungen, mittlerweile gang und gäbe. Sie werden mit Vertragsabschluss des eigentlichen Hauptvertrages Mitbestandteil dieses Vertrages. Leider werden sie von den Verbrauchern nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich also um das, was im Laienverständnis meist abfällig als das "Kleingedruckte" bezeichnet wird.

Ein Verbraucher muss sich durch ein umfangreiches Klauselwerk aber keineswegs gleich einschüchtern lassen, weil immer einzelfallbezogen geprüft werden muss, ob eine Klausel überhaupt wirksam ist. Diese Einzelfallprüfung muss immer zugunsten des Verbrauchers ausfallen. Eine Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt und/oder einfach nicht ausreichend transparent ist, ist beispielsweise immer nichtig, auch wenn der übrige Vertrag trotzdem wirksam ist.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Reiserecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Reiserecht zu erhalten.


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RAin Obermann Wir immer bestens

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RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für das nette Gespräch bezüglich meines Sohnes.Danke

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