RA Hont Péter Hetényi
AGB im Reiserecht / Reiserecht
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Als Rechtsanwalt für Reiserecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Reiserecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Reiserecht weiterhelfen kann.
Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sind AGB, also allgemeine Geschäftsbedingungen, mittlerweile gang und gäbe. Sie werden mit Vertragsabschluss des eigentlichen Hauptvertrages Mitbestandteil dieses Vertrages. Leider werden sie von den Verbrauchern nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich also um das, was im Laienverständnis meist abfällig als das "Kleingedruckte" bezeichnet wird.
Ein Verbraucher muss sich durch ein umfangreiches Klauselwerk aber keineswegs gleich einschüchtern lassen, weil immer einzelfallbezogen geprüft werden muss, ob eine Klausel überhaupt wirksam ist. Diese Einzelfallprüfung muss immer zugunsten des Verbrauchers ausfallen. Eine Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt und/oder einfach nicht ausreichend transparent ist, ist beispielsweise immer nichtig, auch wenn der übrige Vertrag trotzdem wirksam ist.