RA Peter Pietsch
Übergabe / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist es üblich, dass das Mietobjekt übergeben wird.
Hierzu wird in der Regel ein bestimmter Übergabetermin vereinbart.
Im Rahmen dieses Übergabetermins können Mängel festgestellt werden und gegebenenfalls kann eine Nachbesserung vereinbart werden.