RA Olaf Beyer
Übergabe / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist es üblich, dass das Mietobjekt übergeben wird.
Hierzu wird in der Regel ein bestimmter Übergabetermin vereinbart.
Im Rahmen dieses Übergabetermins können Mängel festgestellt werden und gegebenenfalls kann eine Nachbesserung vereinbart werden.
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E-Mail Beratung Zielführende Einschätzung, kompetent und verlässlich, schnelle Antwort, verständliche Aussagen, konnte das Problem abschließend klären, freundlich und zugewandt, fachkundig und erfahren. Ich fühle mich umfassend und eindeutig beraten. Eine große Hilfestellung. Vielen Dank, jederzeit gerne wieder!
E-Mail Beratung Die Fragen und Nachfragen wurden alle sehr zügig und ausführlich beantworten.
E-Mail Beratung Ich war zufrieden. Er hat meine Frage(n) beantwortet, mir darüber hinaus Tipps gegeben und auch nochmals mir die Vorgehensweise zu meinem Thema erklärt.
Telefontermin Herr Beyer hat sich wirklich Zeit genommen und uns im Rahmen der telefonischen Beratung viele hilfreiche Tipps und Anregungen gegeben. Empfehlenswert!!!
Telefonberatung Sehr kompetent und hilfreich. Sehr zu empfehlen.
E-Mail Beratung Vielen Dank für die gute Beratung!