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Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist es üblich, dass das Mietobjekt übergeben wird.

Hierzu wird in der Regel ein bestimmter Übergabetermin vereinbart.
Im Rahmen dieses Übergabetermins können Mängel festgestellt werden und gegebenenfalls kann eine Nachbesserung vereinbart werden.


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RAin Draudt-Syroth Sehr geehrte Frau Draudt-Syroth,vielen Dank für Ihre Beratung. Ich habe verstanden, dass nicht mehr zu machen ist. Übrigens das Schreiben der Zwangsvollstreckungssache vom Gerichtvollzieher von 4.10.2021 über 687,90 liegt mir doch vor. Deshalb wurden seine Unterhaltungsgeräte für € 1,- verkauft, und der arme Kerl konnte sich nicht wehren. Traurig, oder?

RA Pietsch Kurz und auf den Punkt gebracht. Sehr angenehm und verständlich erklärt. Kann man nur empfehlen.

RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!


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