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Schönheitsreparaturen Rechtsberatung

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Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.

Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.

Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.


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RA Pietsch Kurz und auf den Punkt gebracht. Sehr angenehm und verständlich erklärt. Kann man nur empfehlen.

RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.


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