RA Olaf Beyer
Schönheitsreparaturen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.
Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.
Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.
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Telefontermin Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!
Telefontermin Sehr kompetente Beratung auf jeden Fall ampfenswert
Telefontermin Klasse Erstberatung - sehr zu empfehlen!Vielen Dank!
E-Mail Beratung Sehr ausführliche Analyse, sehr greifbare Empfehlungen!
Telefontermin Extrem kompetent, übergreifendes Wissen bzgl mehrerer Fachgebiete. Freundlich, kommunikativ. Ein fachlicher Überflieger mit auch sozialer Kompetenz. Mehr geht nicht.
Telefontermin Wie immer Top-Beratung, Herr Beyer nimmt sich ausreichend Zeit, ist sehr zielorientiert und klar, sachlich und dabei humorvoll. Ich fühle mich sehr gut beraten bei ihm, mit Sachverstand und Esprit.