Mietrecht Schönheitsreparaturen - telefonische Rechtsberatung
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Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.
Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.
Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
10600 Bewertungen
RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.
RAin Obermann Sehr zufrieden
RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)
RAin Obermann Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.
RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.