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Der Vermieter ist grundsätzlich auch dazu berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.

Insbesondere sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Besonderes Fristen müssen gewahrt werden und der Mieter muss auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.

Zuweilen lohnt es sich, zu prüfen, ob möglicherweise ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Dies kann im Einzelfall zu einem Schadensersatz berechtigen und kann sogar ein Strafverfahren gegen den Vermieter nach sich ziehen.


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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein

RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.

RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.

RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank

RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!


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