Eigenbedarf Rechtsberatung
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Der Vermieter ist grundsätzlich auch dazu berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.
Insbesondere sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Besonderes Fristen müssen gewahrt werden und der Mieter muss auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.
Zuweilen lohnt es sich, zu prüfen, ob möglicherweise ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Dies kann im Einzelfall zu einem Schadensersatz berechtigen und kann sogar ein Strafverfahren gegen den Vermieter nach sich ziehen.
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RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
RA Hetényi Meine Anfrage wurde von Rechtsanwalt Hetenyi schnell, ausgesprochen ausführlich und verständlich beantwortet. Ich würde mich wieder an ihn wenden. Danke
RAin Obermann Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!
RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen
RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!