RA Marc Bangert
Eigenbedarf / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Der Vermieter ist grundsätzlich auch dazu berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.
Insbesondere sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Besonderes Fristen müssen gewahrt werden und der Mieter muss auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.
Zuweilen lohnt es sich, zu prüfen, ob möglicherweise ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Dies kann im Einzelfall zu einem Schadensersatz berechtigen und kann sogar ein Strafverfahren gegen den Vermieter nach sich ziehen.
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Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.
Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.
Telefonberatung top - hat alles sehr gut und verständlich erklärt
Telefontermin Schnelle kompetente Beratung
Telefonberatung Meine Fragen kurz und deutlich beantwortet
Telefonberatung Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung