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Mietrecht Eigenbedarf - telefonische Rechtsberatung

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Der Vermieter ist grundsätzlich auch dazu berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.

Insbesondere sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Besonderes Fristen müssen gewahrt werden und der Mieter muss auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.

Zuweilen lohnt es sich, zu prüfen, ob möglicherweise ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Dies kann im Einzelfall zu einem Schadensersatz berechtigen und kann sogar ein Strafverfahren gegen den Vermieter nach sich ziehen.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.


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RA Hinnah Vielen Dank für die schnelle fachlich sehr wertvolle Beratung.

RAin Hellmann ich war mit Frau Hellmann bezüglich den Auskünften im Bereich Arbeitsrecht sehr zufrieden. Sie kam immer direkt auf den Punkt und war aussagekräftig, so dass meine Fragen kompetent beantwortet wurden und ich auch bezüglich den Alternativen Handlungsempfehlungen erhalten haben. Jederzeit gerne wieder.

RAin Ordemann Frau Ordemann hat mir die Fragen die ich hatte, verständnisvoll und nachvollziehbar beantwortet. Danke für die Hilfe

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