Rechtsanwalt

Menu

RA Kutlu Kaplan

Enterbung / Entziehung / Erbrecht

Rechtsberatung starten

Als Rechtsanwalt für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.

Bei innerfamiliären Zerwürfnissen kommt es gelegentlich vor, dass sich ein Erblasser dazu entschließt, einen missliebigen Begünstigten zu enterben. Dies kann durch Streichung im Testament geschehen, vor allem aber durch eine notarielle Erklärung der ausdrücklichen Enterbung. Sodann steht dem Enterbten nur noch der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu. In besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, dem Enterbten darüber hinaus noch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser Extremfall ist jedoch aufgrund der vom Gesetzgeber angenommenen besonderen Schutzwürdigkeit des Erben an ganz besonders strenge Voraussetzungen geknüpft.


Rechtsgebiet auswählen


Meine Bewertungen

4,8

182 Bewertungen

5
4
3
2
1

Telefonberatung Zehr gut

Telefonberatung Schnell auf den Punkt gebracht und kompetente Antworten.

Telefonberatung nett und kompetent. immer wieder gerne

Telefonberatung sehr nett und kompetent, gerne wieder

Telefonberatung Jede Erwartung prompt, freundlich und kompetent erfüllt.

Telefonberatung Sehr freundlich, ausführlich und kompetent. Trotzdem kurz und knapp. Alles super!


Rechtsanwälte für Erbrecht