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RA Olaf Beyer

Enterbung / Entziehung / Erbrecht
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Als Rechtsanwalt für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.

Bei innerfamiliären Zerwürfnissen kommt es gelegentlich vor, dass sich ein Erblasser dazu entschließt, einen missliebigen Begünstigten zu enterben. Dies kann durch Streichung im Testament geschehen, vor allem aber durch eine notarielle Erklärung der ausdrücklichen Enterbung. Sodann steht dem Enterbten nur noch der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu. In besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, dem Enterbten darüber hinaus noch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser Extremfall ist jedoch aufgrund der vom Gesetzgeber angenommenen besonderen Schutzwürdigkeit des Erben an ganz besonders strenge Voraussetzungen geknüpft.


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E-Mail Beratung Zielführende Einschätzung, kompetent und verlässlich, schnelle Antwort, verständliche Aussagen, konnte das Problem abschließend klären, freundlich und zugewandt, fachkundig und erfahren. Ich fühle mich umfassend und eindeutig beraten. Eine große Hilfestellung. Vielen Dank, jederzeit gerne wieder!

E-Mail Beratung Die Fragen und Nachfragen wurden alle sehr zügig und ausführlich beantworten.

E-Mail Beratung Ich war zufrieden. Er hat meine Frage(n) beantwortet, mir darüber hinaus Tipps gegeben und auch nochmals mir die Vorgehensweise zu meinem Thema erklärt.

Telefontermin Herr Beyer hat sich wirklich Zeit genommen und uns im Rahmen der telefonischen Beratung viele hilfreiche Tipps und Anregungen gegeben. Empfehlenswert!!!

Telefonberatung Sehr kompetent und hilfreich. Sehr zu empfehlen.

E-Mail Beratung Vielen Dank für die gute Beratung!


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