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RAin Claudia C. Obermann

Enterbung / Entziehung / Erbrecht
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Als Rechtsanwältin für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.

Bei innerfamiliären Zerwürfnissen kommt es gelegentlich vor, dass sich ein Erblasser dazu entschließt, einen missliebigen Begünstigten zu enterben. Dies kann durch Streichung im Testament geschehen, vor allem aber durch eine notarielle Erklärung der ausdrücklichen Enterbung. Sodann steht dem Enterbten nur noch der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu. In besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, dem Enterbten darüber hinaus noch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser Extremfall ist jedoch aufgrund der vom Gesetzgeber angenommenen besonderen Schutzwürdigkeit des Erben an ganz besonders strenge Voraussetzungen geknüpft.


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Telefonberatung Eine phantastische Beratung die viele neue Aspekte eröffnete.vielen Dank!

Telefontermin Immer wieder spitze!Immer wieder gern.Vielen Dank Frau Obermann für die professionelle und schnelle Unterstützung.

Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann war umfassend und ganz hervorragend! Mir wurde sehr gut weitergeholfen. Besser kann es nicht sein! Daher ganz klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

Telefontermin Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

Telefonberatung Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

Telefontermin 5 (i.W. fünf) Sterne!


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