Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RAin Obermann: Schadensersatz
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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1631 Bewertungen
Telefontermin Top!
Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!
Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!
Telefontermin Kompetent in allen Bereichen
Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“
Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!