Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Adamek: Schadensersatz
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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1095 Bewertungen
Telefonberatung Kurze und absolut präzise Beratung. Besten Dank Waldemar Wiebe
Telefontermin Besten dank für die Klarheit die sie in meinem Fall geschaffen haben.
Telefonberatung Sehr gute und professionelle Beratung, kann ich uneingeschränkt empfehlen. Danke Herr Adamek
Telefonberatung Sehr kompetenter Anwalt. Hat mich optimal zu meinem Anliegen beraten.
Telefonberatung Danke für die schnelle Beratung
Telefontermin Sehr freundliche und fachlich versierte Beratung.