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Schadensersatz Rechtsberatung

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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.

Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.

In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.

Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.


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RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!

RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Syroth Sehr schnelle, genaue und ausführliche Beratung.

RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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