Schadensersatz Rechtsberatung
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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
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RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!
RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung
RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.
RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder
RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe
RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.