Mietrecht Schadensersatz - telefonische Rechtsberatung
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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
3511 Bewertungen
RAin Obermann Kompetenz gepaart mit Herzlichkeit, ich fühle mich ernst genommen, es wird seitens Frau Obermann glasklar kommuniziert. So eine Anwältin braucht man im Leben!
RAin Ordemann Ich würde von Frau Ordemann sehr kompetent beraten . Bin sehr zufrieden
RAin Draudt-Syroth Freundliche und verständliche Beratung, ich bin sehr zufrieden.
RA Hetényi schnell und klar
RA Pietsch Vielen Dank für die Info
RA Hetényi Klare Empfehlung. Konkrete und vor allem verständliche Auskunft die mir für die Zukunft die Arbeit sehr erleichtern wird.Herzlichen Dank