Mietrecht Schadensersatz - telefonische Rechtsberatung
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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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RAin Obermann Fachanwältin mit Know How & Biss, sehr kompetent, mutmachend & menschlich top - ich hatte bei Frau Obermann eine tolle Beratung, die mir wirklich weiterhalf.
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RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank
RAin Obermann Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.
RA Pietsch Vielen Dank für Ihre tolle Beantwortung meiner Frage.