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RAin Claudia C. Obermann

Schadensersatz / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.

Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.

In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.

Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.


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Telefontermin Kompetenz gepaart mit Herzlichkeit, ich fühle mich ernst genommen, es wird seitens Frau Obermann glasklar kommuniziert. So eine Anwältin braucht man im Leben!

Telefonberatung Grundstücksrecht und Zivilrecht.Wie immer sehr gut.Fundiertes Wissen und sehr gute Beratung. Herzlichen Dank.

Telefontermin Frau Obermann ist eine Anwältin mit einem umfassenden Wissen.Sie ist freundlich und immer bereit einem jede Möglichkeit der Hilfe zu geben.Ich werde weiter mit ihr telefonieren und kann jedem empfehlen wenn er einen Rat braucht einen Termin bei Frau Obermann zu buchen.

Telefontermin Sehr gut

Telefontermin Einwandfrei!

Telefontermin Frau RA`in Obermann hat mich erneut ganz hervorragend beraten. Wenn man rechtlich nicht mehr weiter weiss, ist man bei ihr bestens aufgehoben! Langjährige Berufserfahrung, hohe fachliche Qualifikation, großes Engagement und eine sehr sympathische Persönlichkeit zeichnen Frau RA`in Obermann aus. Klare Weiterempfehlung und Ganz herzlichen Dank!


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