RAin Claudia C. Obermann
Mieterhöhungen / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mieterhöhungen.
Es gibt zum Einen die Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 558 a BGB. Daneben gibt es auch die Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß 558b BGB.
Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mietspiegel Berücksichtigung finden und die derzeit bei 20 % liegende Kappungsgrenze eingehalten werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss der Vermieter klar darlegen, dass die durchgeführte Modernisierung eine tatsächliche Wertsteigerung darstellt.
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Meine Bewertungen
1566 Bewertungen
Telefontermin Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Telefontermin Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir erneut in einer sehr schwierigen rechtlichen Angelegenheit, in der ich überhaupt keinen Ausweg mehr sah, einen rechtlich erfolgversprechenden Weg aufgezeigt, der mich wieder aufatmen lässt. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
Telefontermin Frau Rechtsanwältin Obermann gehört meines Erachtens zur Top-Liga unter den Anwältinnen und Anwälten. Wer rechtliche Hilfe sucht, dem wird hier wirklich hervorragend geholfen. In einer recht schwierigen und recht komplexen Rechtsangelegenheit fand Frau Obermann stets sehr gute Lösungen. Ich bin äußerst zufrieden und gebe eine klare Weiterempfehlung! Herzlichen Dank!
Telefontermin Hervorragend !!!
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Telefonberatung Eine sehr kompetente und freundliche Beratung!