RA Bernhard Adamek
Mieterhöhungen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mieterhöhungen.
Es gibt zum Einen die Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 558 a BGB. Daneben gibt es auch die Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß 558b BGB.
Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mietspiegel Berücksichtigung finden und die derzeit bei 20 % liegende Kappungsgrenze eingehalten werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss der Vermieter klar darlegen, dass die durchgeführte Modernisierung eine tatsächliche Wertsteigerung darstellt.
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Telefonberatung Top Beratung. Alle Fragen wurden umfangreich und zielgerichtet beantwortet. Ich weiß, woran ich bin.
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Telefonberatung Hat mich Super in Mietrecht beraten. Vielen Dank und alles gute für Sie.
E-Mail Beratung Ich habe die Dienste von Herrn Rechtsanwalt Adamek wiederholt in Anspruch genommen und bin mit der erbrachten Leistung überaus zufrieden.
Telefonberatung Kurze und absolut präzise Beratung. Besten Dank Waldemar Wiebe