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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Abmahnung: RAin Uta Ordemann

Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.

Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.

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Meine Bewertungen

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Telefontermin Frau Ordemann hat mir die Fragen die ich hatte, verständnisvoll und nachvollziehbar beantwortet. Danke für die Hilfe

Hotline Beratung sehr nett und kompetent, gerne wieder

Hotline Beratung Super Anwältin, sehr nett und kompetent.

Hotline Beratung Frau Ordemann hat mich sehr kompetent und präzise beraten. Sie hat neue Aspekte und Wege eröffnet. DieAntworten waren klar und auf den Fall fixiert !Man merkt,daß sie mit ganzem Herzen dabei ist. Ich werde sie bestimmt wieder anrufen. Vielen Dank, Frau Ordemann, für die ausgezeichnete Beratung!

Hotline Beratung Super Freundlich, super kompetent

Hotline Beratung Sehr nettes und kompetentes Gespräch!



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