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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Abmahnung: RA Olaf Beyer

Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.

Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.

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Meine Bewertungen

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Telefontermin Vielen Dank! Sehr kompetente und umfassende Beratung. Unbedingt empfehlenswert!

Hotline Beratung Vielen Dank für die sehr gute Beratung!

Hotline Beratung Top

E-Mail Beratung Vielen Dank für die tollen Beratungen! Herr Beyer hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten. Sehr genau und ausführliche Beratung. Herzlichen Dank

E-Mail Beratung meine Fragen wurden umfassend und direkt beantwortet. Vielen Dank.

Telefontermin Ich fühlte mich gut beraten, bei Bedarf, gerne wieder.



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