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RAin Ordemann: Abmahnung
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Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.

Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.

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Telefonberatung Sehr freundliche und kompetente Beratung - bin zufrieden.Vielen Dank!!

Telefonberatung War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt

Telefonberatung sehr zufrieden

Telefonberatung Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank

Telefonberatung Gute Beratung, danke :-)

Telefontermin Das Beratungsgespräch war sehr hilfreich. Innerhalb kürzester Zeit konnte ich alle meine Fragen klären. Frau Ordemann ist sehr kompetent und freundlich. Sehr empfehlenswert!



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