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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Abmahnung: RA Kutlu Kaplan

Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.

Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.

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Hotline Beratung bestens

Hotline Beratung Klar. Schnell. Stringent. Auf den Punkt.Da können sich einige von diesen unseriösen, sinnlosen "Kollegen" bei dieser "Hotline" etwas abschneiden, die mit ewig langen Antworten und Gelaber und häufig vorgetäuschtem Nicht-Verstehen der Frage die Gespräche in die Länge ziehen.

Hotline Beratung Anliegen konnte gut besprochen und geklärt werden! Sehr angenehme Beratung

Hotline Beratung Vielen Dank für Ihre Beratung.

Hotline Beratung Sehr hilfreich

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