Rotlichtverstoß Rechtsberatung
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Ein nachweisbar geahndeter Rotlichtverstoß ist für einen Beschuldigten schon deshalb extrem ärgerlich, weil er (anders als "nur" ein Verstoß wegen überhöhter Geschwindigkeit) in jedem Fall ein Fahrverbot nach sich zieht.
Die Tatsache, dass die Beweisführung praktisch ausschließlich über Fotos erfolgt, eröffnet dem Beschuldigten oft Angriffspunkte. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die Fotos unscharf sind oder der Fahrzeugführer aus anderen Gründen nur undeutlich zu erkennen ist, etwa weil der Rückspiegel Teile des Gesichtes verdeckt.
Eine Beurteilung der Erfolgsaussicht kann selbstverständlich immer nur individuell und einzelfallbezogen erfolgen.
Fast immer ist der Rechtsbehelf des Einspruchs aber empfehlenswert.
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RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
RA Hetényi Meine Anfrage wurde von Rechtsanwalt Hetenyi schnell, ausgesprochen ausführlich und verständlich beantwortet. Ich würde mich wieder an ihn wenden. Danke
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RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen
RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!