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RA Bernhard Adamek

Handyverstoß / Verkehrsrecht
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Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Verkehrsrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Verkehrsrecht weiterhelfen kann.

Ein Kraftfahrer, der während der Fahrt das Mobiltelefon zur Kommunikation benutzt, handelt ordnungswidrig.

Dies ist auch dann der Fall, wenn durch das Benutzen des Telefons keine Fahrfehler begangen werden.

Maßgeblich ist, ob der Motor des Kraftfahrzeuges läuft oder nicht, wenn das  Mobiltelefon benutzt wird.

Bei Zuwiderhandlungen drohen verschiedene Sanktionen, angefangen von Geldbußen und 1 bis 2 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt bis hin zu einem Monat Fahrverbot.

Ausnahmen gelten bei der Benutzung von Freisprechanlagen, da es darauf ankommt, dass die Hände frei sind, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.


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