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RAin Obermann: Vermögensdelikte
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Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.

Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)

Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.

Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.

Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.

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Telefontermin Kompetenz gepaart mit Herzlichkeit, ich fühle mich ernst genommen, es wird seitens Frau Obermann glasklar kommuniziert. So eine Anwältin braucht man im Leben!

Telefonberatung Grundstücksrecht und Zivilrecht.Wie immer sehr gut.Fundiertes Wissen und sehr gute Beratung. Herzlichen Dank.

Telefontermin Frau Obermann ist eine Anwältin mit einem umfassenden Wissen.Sie ist freundlich und immer bereit einem jede Möglichkeit der Hilfe zu geben.Ich werde weiter mit ihr telefonieren und kann jedem empfehlen wenn er einen Rat braucht einen Termin bei Frau Obermann zu buchen.

Telefontermin Sehr gut

Telefontermin Einwandfrei!

Telefontermin Frau RA`in Obermann hat mich erneut ganz hervorragend beraten. Wenn man rechtlich nicht mehr weiter weiss, ist man bei ihr bestens aufgehoben! Langjährige Berufserfahrung, hohe fachliche Qualifikation, großes Engagement und eine sehr sympathische Persönlichkeit zeichnen Frau RA`in Obermann aus. Klare Weiterempfehlung und Ganz herzlichen Dank!



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