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Straßenverkehrsdelikte Rechtsberatung

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Straßenverkehrsdelikte werden (da häufig fahrlässig) zumeist von eigentlich "unbescholtenen" Bürgern begangen, die sich dann recht unvorbereitet mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar Strafverfahren konfrontiert sehen.

Die häufigsten strafrechtlich relevanten Verkehrsstraftaten sind die Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren unter betäubenden Substanzen (§ 316 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), aber auch in jüngerer Zeit immer häufiger auftretend verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB).

Leider ist beispielsweise nach einer geahndeten Trunkenheitsfahrt für die betroffenen Täter nicht einmal unbedingt die damit einhergehende Verurteilung zu einer (zumeist) Geldstrafe samt Nebenstrafe (Entziehung der Fahrerlaubnis) das größte Problem, sondern die Wiederlangung der Fahrerlaubnis.

Hierfür fordert die Straßenverkehrsbehörde ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille in der Regel eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Es lohnt sich also in jedem Fall, sich bestmöglich beraten zu lassen, wenn man wegen eines Sraßenverkehrsdeliktes in Erscheinung getreten ist.


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RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!

RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung

RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.

RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder

RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe

RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.


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