Rechtsanwalt

Menu

Straßenverkehrsdelikte Rechtsberatung

Strafrecht Rechtsanwalt:
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail-Rechtsberatung,
Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Straßenverkehrsdelikte werden (da häufig fahrlässig) zumeist von eigentlich "unbescholtenen" Bürgern begangen, die sich dann recht unvorbereitet mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar Strafverfahren konfrontiert sehen.

Die häufigsten strafrechtlich relevanten Verkehrsstraftaten sind die Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren unter betäubenden Substanzen (§ 316 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), aber auch in jüngerer Zeit immer häufiger auftretend verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB).

Leider ist beispielsweise nach einer geahndeten Trunkenheitsfahrt für die betroffenen Täter nicht einmal unbedingt die damit einhergehende Verurteilung zu einer (zumeist) Geldstrafe samt Nebenstrafe (Entziehung der Fahrerlaubnis) das größte Problem, sondern die Wiederlangung der Fahrerlaubnis.

Hierfür fordert die Straßenverkehrsbehörde ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille in der Regel eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Es lohnt sich also in jedem Fall, sich bestmöglich beraten zu lassen, wenn man wegen eines Sraßenverkehrsdeliktes in Erscheinung getreten ist.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall

Telefonische Rechtsberatung
Wann möchten Sie angerufen werden?

Rechtsberatung in der Kanzlei
Wählen Sie bitte einen Standort


Gesamtbewertung

4,8

11866 Bewertungen

5
4
3
2
1

RAin Draudt-Syroth Sehr zufrieden und sehr gut beraten

RA Hetényi Gut beraten

RA Pietsch schnell-kompetenz-klare Aussagen!

RA Pietsch Sehr gut.

RA Bangert Sehr gut

RA Bangert War wohl Spam E-mail. Hat gemeint brauche mir keine Sorgen machen.


Rechtsberatung auswählen

Rechtsanwälte für Strafrecht