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RAin Claudia C. Obermann

Straßenverkehrsdelikte / Strafrecht
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Als Rechtsanwältin für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.

Straßenverkehrsdelikte werden (da häufig fahrlässig) zumeist von eigentlich "unbescholtenen" Bürgern begangen, die sich dann recht unvorbereitet mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar Strafverfahren konfrontiert sehen.

Die häufigsten strafrechtlich relevanten Verkehrsstraftaten sind die Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren unter betäubenden Substanzen (§ 316 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), aber auch in jüngerer Zeit immer häufiger auftretend verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB).

Leider ist beispielsweise nach einer geahndeten Trunkenheitsfahrt für die betroffenen Täter nicht einmal unbedingt die damit einhergehende Verurteilung zu einer (zumeist) Geldstrafe samt Nebenstrafe (Entziehung der Fahrerlaubnis) das größte Problem, sondern die Wiederlangung der Fahrerlaubnis.

Hierfür fordert die Straßenverkehrsbehörde ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille in der Regel eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Es lohnt sich also in jedem Fall, sich bestmöglich beraten zu lassen, wenn man wegen eines Sraßenverkehrsdeliktes in Erscheinung getreten ist.


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E-Mail Beratung Ich hab eine sehr umfangreiche und detaillierte Beschreibung meines Vorfallsabgegeben.Die Rechtsanwältin scheint alles aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.Die Antwort wurde wie im Internet beschrieben zeitlich passend abgegeben.Ich hoffe, wenn’s drauf ankommt, dass ich mich auf die Antwort 100 % verlassen kann.Aber da gehe ich von aus, deswegen habe ich fünf Sterne vergeben.Sehr zu empfehlen, werde diesen Service vielleicht noch einmal in Anspruch nehmen, was ich natürlich nicht hoffe.

Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau RAin Obermann war ganz hervorragend, und sie hat mir erneut sehr gut weitergeholfen. Ganz klare Weiterempfehlung von mir! Herzlichen Dank!

Telefontermin Ein sehr freundliches , strukturiertes und kompetentes Gespräch! Würde ich jederzeit wieder machen .

Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!

Telefontermin Ich war äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Sehr kompetent und hochqualifiziert aufgrund jahrzehntelanger Berufserfahrung, und sehr sympathisch! Wer rechtlichen Rat und Hilfe bei rechtlichen Problemen sucht, sollte anrufen und einen Telefontermin vereinbaren. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!

Telefonberatung Liebe Frau Obermann, habe gerade mit Ihnen telefoniert und bin 100ig zufrieden für Ihre so freundliche Beratung. Vielen lieben Dank und freundliche Grüße Helga Westerhausen


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