Telefontermin für eine Beratung im Strafrecht vereinbaren
RAin Obermann: Ermittlungsverfahren
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Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.
Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.
Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.
Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Strafrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1631 Bewertungen
Telefontermin Top!
Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!
Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!
Telefontermin Kompetent in allen Bereichen
Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“
Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!