Ermittlungsverfahren Rechtsberatung
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Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.
Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.
Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.
Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.
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RA Hetényi Überraschend gute Beratung - es wurde sehr interessiert und gründlich nachgefragt und es wurden nicht nur oberflächlich sondern sehr fundiert Antworten begründet und weitere Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Für mich in Zukunft schon bei kleineren Unstimmigkeiten im Vorfeld eine gute Möglichkeit, bessere ( weil rechtlich gut informiert) Entscheidungen zu treffen. In diesem Sinne auch vom Preis-Leistungsaspekt her ganz klar sehr empfehlenswert. Noch einmal herzlichen Dank!
RAin Obermann Es ist für mich ein Glück Frau Obermann als Rechtsanwältin gefunden zu haben. Sehr empfehlenswert!
RAin Obermann Fachanwältin mit Know How & Biss, sehr kompetent, mutmachend & menschlich top - ich hatte bei Frau Obermann eine tolle Beratung, die mir wirklich weiterhalf.
RAin Obermann perfekt!
RAin Obermann Ich habe eine ausführliche und kompetente Auskunft erhalten und mir wurden mögliche Perspektiven aufgezeigt. Sehr zugewandte Beratung, hat 5 Sterne verdient.
RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank