Rechtsanwalt

Menu

Ermittlungsverfahren Rechtsberatung

Strafrecht Rechtsanwalt:
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail-Rechtsberatung,
Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.

Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.

Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.

Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.

Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall

Telefonische Rechtsberatung
Wann möchten Sie angerufen werden?

Rechtsberatung in der Kanzlei
Wählen Sie bitte einen Standort


Gesamtbewertung

4,8

11799 Bewertungen

5
4
3
2
1

RA Hetényi Professionel

RAin Obermann Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Beratung - bin zufrieden.Vielen Dank!!

RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.

RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung

RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.


Rechtsberatung auswählen

Rechtsanwälte für Strafrecht