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Steuerrecht Steuerhinterziehung - telefonische Rechtsberatung

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Bei der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen kann die Strafandrohung aber auch von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren sein.

Im Falle einer Selbstanzeige mit einer nachfolgend fristgerechten Nachzahlung des hinterzogenen Steuerbetrages kann der (zunächst) Beschuldigte unter Umständen Straffreiheit erlangen.

Eine vollendete (oder, auch nur vollendet versuchte) Steuerhinterziehung verjährt - ähnlich wie der tatbestandlich "verwandte" Betrug im Sinne von § 263 StGB nach fünf Jahren.

Die Steuerhinterziehung als echte Straftat ist abzugrenzen von der sogenannten Steuerverkürzung, welche in § 378 AO geregelt ist.

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Behörden verfolgt werden kann, aber nicht unbedingt muss. Dagegen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um ein sogenanntes Offizialdelikt, das in jedem Fall von den Strafverfolgungsbehörden zu ahnden ist.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Steuerrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Steuerrecht zu erhalten.


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RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.

RAin Obermann Sehr zufrieden

RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)

RAin Obermann Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.


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