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Ehegattensplitting Rechtsberatung

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Ehegatten und eheähnliche Lebenspartner werden bei der Berechnung der Einkommensteuer üblicherweise gemeinsam veranlagt.

Beim Ehegattensplitting (englisch split = trennen) wird das Einkommen der Partner zunächst addiert und danach halbiert.

Die sich daraus ergebende Steuer wird wiederum für die gemeinsame Veranlagung verdoppelt.

Dies bewirkt im Ergebnis eine Besteuerung der Ehepaare beziehungsweise Lebensgemeinschaften als wirtschaftliche Einheit und nicht als einzelne Steuerschuldner.

Da sich bei Trennung, Scheidung, Tod oder Wohnsitzwechsel ins Ausland Besonderheiten ergeben, empfiehlt es sich hier unbedingt, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.


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RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

RAin Obermann 5 (i.W. fünf) Sterne!


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