Ehegattensplitting Rechtsberatung
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Ehegatten und eheähnliche Lebenspartner werden bei der Berechnung der Einkommensteuer üblicherweise gemeinsam veranlagt.
Beim Ehegattensplitting (englisch split = trennen) wird das Einkommen der Partner zunächst addiert und danach halbiert.
Die sich daraus ergebende Steuer wird wiederum für die gemeinsame Veranlagung verdoppelt.
Dies bewirkt im Ergebnis eine Besteuerung der Ehepaare beziehungsweise Lebensgemeinschaften als wirtschaftliche Einheit und nicht als einzelne Steuerschuldner.
Da sich bei Trennung, Scheidung, Tod oder Wohnsitzwechsel ins Ausland Besonderheiten ergeben, empfiehlt es sich hier unbedingt, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.
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RA Pietsch Wie immer sehr kompetent und klar verständliche Beratung. Manchmal hab ich den Eindruck - Jura ist doch ganz einfach nach einem Gespräch mit einem Anwalt :-)Alles Gute und bleiben Sie gesund. Daumen Hoch von mir :-)
RAin Hellmann Kompetent, engagiert, unterstützend.
RA Hetényi schnell und konkret, danke
RA Adamek Danke für die schnelle Beratung
RAin Draudt-Syroth ok
RA Hetényi Ich bin sehr zufrieden mit dem Gespräch mit Herrn Hetényi, da er mir all meine Fragen zum Thema Vermieterrecht beantwortet hat und mir somit eine große Hilfe war! Vielen Dank nochmal!