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Ehegattensplitting Rechtsberatung

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Ehegatten und eheähnliche Lebenspartner werden bei der Berechnung der Einkommensteuer üblicherweise gemeinsam veranlagt.

Beim Ehegattensplitting (englisch split = trennen) wird das Einkommen der Partner zunächst addiert und danach halbiert.

Die sich daraus ergebende Steuer wird wiederum für die gemeinsame Veranlagung verdoppelt.

Dies bewirkt im Ergebnis eine Besteuerung der Ehepaare beziehungsweise Lebensgemeinschaften als wirtschaftliche Einheit und nicht als einzelne Steuerschuldner.

Da sich bei Trennung, Scheidung, Tod oder Wohnsitzwechsel ins Ausland Besonderheiten ergeben, empfiehlt es sich hier unbedingt, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.


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RAin Ordemann Super!

RA Pietsch Machte ein extrem kompetenten Eindruck, ich hoffe, dass alles so stimmt, wie er mir das gesagt hat und wenn das so ist, dann hat er mir sehr geholfen!!!!

RAin Ordemann Auf den Punkt

RA Hetényi Erste erfahrung mit Herrn Hetenyi muss ich ich sagen war gut. Trotz später stunde und feiertag hat er sich die zeit genommen und mich beraten.

RA Pietsch Ich danke Ihnen.Sie haben mir sehr geholfen.LG

RA Pietsch Gute Beratunv


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