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RA Adolf F. Langer

Ehegattensplitting / Steuerrecht
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Als Fachanwalt für Steuerrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Steuerrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Steuerrecht weiterhelfen kann.

Ehegatten und eheähnliche Lebenspartner werden bei der Berechnung der Einkommensteuer üblicherweise gemeinsam veranlagt.

Beim Ehegattensplitting (englisch split = trennen) wird das Einkommen der Partner zunächst addiert und danach halbiert.

Die sich daraus ergebende Steuer wird wiederum für die gemeinsame Veranlagung verdoppelt.

Dies bewirkt im Ergebnis eine Besteuerung der Ehepaare beziehungsweise Lebensgemeinschaften als wirtschaftliche Einheit und nicht als einzelne Steuerschuldner.

Da sich bei Trennung, Scheidung, Tod oder Wohnsitzwechsel ins Ausland Besonderheiten ergeben, empfiehlt es sich hier unbedingt, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.


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