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Anwaltshotline für Reiserecht

Gewährleistung bei Reisemängeln: RAin Claudia C. Obermann

Selbstverständlich wünschen sich weder der Reiseveranstalter noch der Verbraucher, der eine Reise gebucht hat, etwaige Mängel in Bezug auf den Ablauf und die Qualität der jeweiligen Reise. Trotzdem kommt es häufig vor, dass der Reiseverlauf und/oder Aufenthalt sich anders gestaltet als bei Vertragsabschluss angenommen.

In diesem Fall stehen dem Verbraucher Gewährleistungsansprüche zu, die er sehr zeitig nach Beendigung der Reise anmelden muss, damit sie nicht verwirkt werden. Zudem - wenn auch vielleicht lästig - obliegt ihm die sogenannte Beweislast.

Dies bedeutet, dass er die von ihm gerügten Mängel nicht nur substanziiert vortragen muss, sondern in Bezug auf diese auch Beweis anbieten muss. Dabei kann er sich aller zivilprozessual zulässigen Beweismittel bedienen, insbesondere denen des Augenscheinsbeweises (Fotos), Zeugen- und Urkundsbeweis. Die höchstpersönliche (glaubhafte) Bekundung von Mängeln als sogenannter Parteivernehmungsbeweis ist aber ebenfalls zumeist ein geeigneter Beweisantritt.

Rufen Sie mich an und lassen Sie sich rechtssicher im Reiserecht am Telefon beraten. Sie erhalten von mir eine kompetente und freundliche Rechtsberatung. Die Beratungsgespräche über unsere Anwaltshotline für Reiserecht sind erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart Ihnen eine Telefonberatung die Anfahrt zu meiner Kanzlei sowie eventuelle Wartezeiten.

Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Reiserecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Gerichten.

Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 2,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Meine Telefonberatungen im Reiserecht dauern durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in meiner Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Kosten und Zeit der Anfahrt!


Meine Bewertungen

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Telefontermin Top!

Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!

Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!

Telefontermin Kompetent in allen Bereichen

Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“

Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!



* inkl. 19 % MwSt. aus dem deutschen Festnetz - ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.


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