Vertragsrecht Kaufvertrag - telefonische Rechtsberatung
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Der wahrscheinlich gängigste und bekannteste Vertrag ist der Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB. Er muss nicht schriftlich geschlossen werden, auch wenn dies in der alltäglichen Praxis, beispielsweise bei KFZ-Kaufverträgen mittlerweile absolut üblich ist.
Der Kaufvertrag räumt beiden Vertragsparteien spezifische Rechte ein, wie etwa den Rücktritt oder auch den Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Freilich gibt es diese Instrumentarien bei anderen Vertragsarten auch, jedoch sind die des Kaufvertrages speziell in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert.
Der Immobilienkauf bzw. -verkauf stellt insofern eine Besonderheit dar, als dass ein solcher Kaufvertrag tatsächlich in Schriftform und darüber hinaus der notariellen Beurkundung bedarf.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Vertragsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Vertragsrecht zu erhalten.
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RA Beutler Hat mir bei meiner Frage sehr weiterhelfen können.
RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.
RAin Obermann Sehr zufrieden
RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)
RAin Obermann Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.