Telefontermin für eine Beratung im Vertragsrecht vereinbaren
RA Beutler: Kaufvertrag
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Der wahrscheinlich gängigste und bekannteste Vertrag ist der Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB. Er muss nicht schriftlich geschlossen werden, auch wenn dies in der alltäglichen Praxis, beispielsweise bei KFZ-Kaufverträgen mittlerweile absolut üblich ist.
Der Kaufvertrag räumt beiden Vertragsparteien spezifische Rechte ein, wie etwa den Rücktritt oder auch den Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Freilich gibt es diese Instrumentarien bei anderen Vertragsarten auch, jedoch sind die des Kaufvertrages speziell in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert.
Der Immobilienkauf bzw. -verkauf stellt insofern eine Besonderheit dar, als dass ein solcher Kaufvertrag tatsächlich in Schriftform und darüber hinaus der notariellen Beurkundung bedarf.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Vertragsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Vertragsrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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