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RA Denis Hinnah

Kaufvertrag / Vertragsrecht
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Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Vertragsrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Vertragsrecht weiterhelfen kann.

Der wahrscheinlich gängigste und bekannteste Vertrag ist der Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB. Er muss nicht schriftlich geschlossen werden, auch wenn dies in der alltäglichen Praxis, beispielsweise bei KFZ-Kaufverträgen mittlerweile absolut üblich ist.

Der Kaufvertrag räumt beiden Vertragsparteien spezifische Rechte ein, wie etwa den Rücktritt oder auch den Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Freilich gibt es diese Instrumentarien bei anderen Vertragsarten auch, jedoch sind die des Kaufvertrages speziell in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert.

Der Immobilienkauf bzw. -verkauf stellt insofern eine Besonderheit dar, als dass ein solcher Kaufvertrag tatsächlich in Schriftform und darüber hinaus der notariellen Beurkundung bedarf.


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Telefonberatung Kompetente Beratung. Gerne wieder !

Telefonberatung Gute Unterstützung,schnelle Kompetente Hilfe!

Telefonberatung laienverständlich Sachstand und Prioritäten kurz und bündig erklärt und auf den Punk gebracht. Sehr angenehmes Telefonat. Vielen DANK Herr Hinnah.

Telefonberatung Also so einen netten und kompetenten Anwalt hab ich lange nicht mehr gesehen, leider ist der nicht in meiner Stadt sonst wäre mit meinen Anliegen sofort bei ihm.PS: Danke nochmal Herr Hinna

Telefonberatung Extrem freundlich und kompetent! Zudem so erklärt, dass man als Laie auch alles versteht.

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