E-Mail Beratung im Strafrecht
RA Pietsch: Ermittlungsverfahren
✓ Direkte, rechtssichere Rechtsberatung,
✓ Zeitnahe, kostengünstige Bearbeitung,
✓ Rechtsanwalt für Strafrecht.
Jetzt starten
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.
Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.
Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.
Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.
Ihre Vorteile: zeitnahe, kostengünstige und rechtssichere E-Mail Rechtsberatung im Strafrecht. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechtsfrage anonym stellen.
Rechtsberatung: Stellen Sie Ihre Rechtsfrage, indem Sie das Textfeld "Fallbeschreibung" für Fragen im Strafrecht ausfüllen. Geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse ein – an diese E-Mail Adresse sende ich Ihre beantwortete Frage. Wählen Sie Ihren Preis und beachten Sie dabei bitte, dass bei komplexen Fragestellungen im Strafrecht ein höherer Preis zu empfehlen ist.
Dokumente: Liegen Dokumente zu Ihrem Fall vor, dann können Sie diese einfach und bequem per Upload in meine Kanzlei übertragen.
Information: Sobald ich Ihre Rechtsfrage beantwortet habe, haben Sie noch 2-mal die Möglichkeit, eine Frage per E-Mail an mich zu stellen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Hauptfrage steht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass ich Ihre strafrechtliche Frage ausführlich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beantworten werde.
Ich freue mich auf Ihre Fragen